Denkwürdig passend zur Wahl eines Ministerpräsidenten durch Faschisten in Thüringen Anfang 2020 muss das Verfassungsgericht nur Tage später prüfen, was ein Bundesminister wann und wie über eben die Partei sagen darf, deren Fraktion in Thüringen die Demokratie zum Wanken brachte. Das ist gutes Recht, fühlt sich aber dann komisch an, wenn ausgerechnet diejenigen, die Recht sprechen lassen, es mit Füßen treten wollen. Es beschleicht einen der Verdacht, dass hier eine Partei nicht auf ihr Recht pocht, sondern gezielt Rechtsmittel gegen politische Gegner einsetzt. Daher ist es wünschenswert, dass Karlsruhe insofern besonnen handelt, als es den Verdacht der Zersetzung prüft und entscheidet, wie weit ein Staat dabei gehen kann, Rechtsgrundlagen auch für diejenigen gelten zu lassen und anzuwenden, die sich ausdrücklich gegen Staat und seine Legitimation wenden. Und es ist Aufgabe von Presse und Bürgerschaft, hier weiter genau hinzusehen.
Hier werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mitgeteilt. – Öfters mal dort und in der Presse nachschlagen lohnt sich für alle, denen Rechtsstaatlichkeit und Republik wichtig sind.